Am Sonntagnachmittag wurde der Löschzug Gütersloh zusammen mit der Berufsfeuerwehr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einer Tiefgarage alarmiert. Nach Erkundung wurde festgestellt, dass kein Brandereignis der Grund der Auslösung war.
Am Sonntagnachmittag wurde der Löschzug Gütersloh zusammen mit der Berufsfeuerwehr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einer Tiefgarage alarmiert. Nach Erkundung wurde festgestellt, dass kein Brandereignis der Grund der Auslösung war.
Am Freitagnachmittag wurde die Drehleiter zur Unterstützung der Polizei bei der Verkehrsunfallaufnahme alarmiert.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag löste eine Brandmeldeanlage in einem Ärztehaus aus. Daraufhin wurde die Berufsfeuerwehr sowie der Löschzug Gütersloh alarmiert.
Nach Erkundung wurde festgestellt, dass die Analge versehentlich durch Reinigungsarbeiten ausgelöst wurde. Ein Einsatz der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.
Am Dienstagnachmittag wurde die Brandmeldeanlage in einer Schule ausgelöst. Nach Erkundung wurde festgestellt, dass ein betätigter Druckknopfmelder die Anlage auslöste. Ein Einsatz der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.
Eine weitere Brandmeldeanlage löste am Montagnachmittag aus. Allerdings musste auch hier der Löschzug Gütersloh nicht weiter tätig werden, da die Berufsfeuerwehr schnell Entwarnung geben konnte.
Ein vermeintlicher Zimmerbrand in der Nacht von Samstag auf Sonntag bestätigte sich glücklicherweise nicht, sodass die Einsatzkräfte wieder einrücken konnten.
Am Samstagabend wurde der Löschzug Gütersloh zu einer vermeintlich hilflosen Person hinter einer verschlossenen Tür alarmiert. Die Einsatzkräfte öffneten die Tür gewaltsam und übergaben die Person an den Rettungsdienst.
Bei einem ausgelösten Heimrauchmelder mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh am Donnerstagvormittag nicht mehr tätig werden. Die ersteintreffenden Kräfte der Berufsfeuerwehr und des zuständigen Löschzuges Isselhorst konnten schnell Entwarnung geben.
Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage musste der Löschzug Gütersloh nicht mehr tätig werden, da die Berufsfeuerwehr Entwarnung geben konnte.
Während der Sicherstellung des Grundschutzes kam es zu einer vermeintlichen Ölspur auf einer Straße. Nach Erkundung stellten die Einsatzkräfte jedoch keinen Ölschaden fest und konnten wieder einrücken um den Grundschutz weiterhin sicherzustellen.