In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Pflegewohnheim. Die Anlage löste ohne erkennbaren Grund aus.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Pflegewohnheim. Die Anlage löste ohne erkennbaren Grund aus.
Die dritte Alarmierung am Dienstag für den Löschzug Gütersloh war eine ausgelöste Brandmeldeanlage in einem Pflegewohnheim.
Nach der Erkundung stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Anlage ohne erkennbaren Grund ausgelöst wurde. Der Einsatz wurde somit wieder aufgehoben.
Ein Brandeinsatz mit vermeintlichen Menschenleben in Gefahr bestätigte sich am frühen Dienstagabend nicht, sodass der Löschzug Gütersloh die Einsatzfahrt abbrechen konnte.
Angebranntes Essen sorgte für einen Brandgeruch in einer Wohnung.
Am Dienstagnachmittag kam es zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Industrieunternehmen, woraufhin der Löschzug Gütersloh, die Berufsfeuerwehr, sowie die zuständige Betriebsfeuerwehr alarmiert wurden.
Der Löschzug Gütersloh stand an der Einsatzstelle in Bereitstellung und musste nicht weiter tätig werden. Die zuständige Betriebsfeuerwehr übernahm den Einsatz.
Auch am Montagvormittag wurde der Löschzug Gütersloh zusammen mit der Berufsfeuerwehr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Diesmal war es in einem Wohn- und Pflegezentrum zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gekommen.
Nach der Erkundung stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Anlage durch angebranntes Essen ausgelöst wurde. Weitere Tätigkeiten waren somit nicht erforderlich.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage am frühen Montagmorgen mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh nicht mehr ausrücken, da die ersteintreffende Berufsfeuerwehr schnell Entwarnung geben konnte.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage am Samstagmorgen mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh nicht mehr ausrücken.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh nicht mehr ausrücken. Der Einsatz wurde wieder aufgehoben.
Tätigkeiten des Löschzuges Gütersloh waren nicht erforderlich.