Auslösung eines Heimrauchmelders in einer leerstehenden Wohnung. Der Heimrauchmelder löste ohne erkennbaren Grund aus.
Auslösung eines Heimrauchmelders in einer leerstehenden Wohnung. Der Heimrauchmelder löste ohne erkennbaren Grund aus.
Die Brandmeldeanlage wurde durch Handwerksarbeiten ausgelöst. Die Feuerwehr musste somit nicht tätig werden.
Der Löschzug Gütersloh musste nicht mehr tätig werden, da angebranntes Essen den Heimrauchmelder auslöste.
Die Brandmeldeanlage löste ohne erkennbaren Grund aus. Der Einsatz wurde somit durch die Kreisleitstelle aufgehoben.
Diesmal löste ein Heimrauchmelder durch angebranntes Essen aus. Der Löschzug Gütersloh unterstützte bei den Belüftungsmaßnahmen.
Ein Heimrauchmelder löste ohne erkennbaren Grund aus.
Die Brandmeldeanlage löste aufgrund von Wasser aus. Der Löschzug Gütersloh musste nicht mehr tätig werden.
Im Keller löste ein Heimrauchmelder am frühen Morgen ohne erkennbaren Grund aus. Der Löschzug Gütersloh konnte somit wieder schnell einrücken.
Ohne Erkenntnisse löste ein Heimrauchmelder aus. Der Einsatz konnte somit schnell aufgehoben werden.
In einem Treppenhaus war Brandgeruch wahrnehmbar, allerdings gab es keine weiteren Erkenntnisse zu einem Brand. Der Löschzug Gütersloh konnte die Einsatzfahrt abbrechen.