Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte in der Nacht von Montag auf Dienstag nicht weiter tätig werden.
Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte in der Nacht von Montag auf Dienstag nicht weiter tätig werden.
In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde der Löschzug Gütersloh aufgrund von anhaltenden Starkregenereignisse zu insgesamt zehn unwetterbedingten Einsätzen alarmiert. Dabei handelte es sich unter anderem um vollgelaufene Keller und weitere wetterbedingte Gefahrenlagen.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte in der Nacht von Sonntag auf Montag nicht mehr ausrücken.
Auch die vierte Alarmierung am Samstag führte den Löschzug Gütersloh zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage. Nach Erkundung wurde kein Auslösegrund festgestellt und die Einsatzkräfte konnten wieder einrücken.
Am Samstagvormittag löste eine Brandmeldeanlage innerhalb einer Stunde gleich zweimal aus. Daraufhin wurden der Löschzug Gütersloh und die Berufsfeuerwehr alarmiert. Beide Male wurde ein Täuschungsalarm der Brandmeldeanlage festgestellt.
Am Mittwochnachmittag löste ein Heimrauchmelder aus. Da sich die Berufsfeuerwehr ursprünglich in einem anderen Einsatz befand wurde zusätzlich der Löschzug Gütersloh alarmiert.
Am Einsatzort konnte kein Auslösegrund festgestellt werden.
Während der Sicherstellung des Grundschutzes kam es zu einer Alarmierung für den Löschzug Gütersloh.
Die Einsatzkräfte mussten eine verschlossene Tür mittels Spezialwerkzeug öffnen.
Einen Zimmerbrand in einem Mehrparteienhaus konnten die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr schnell unter Kontrolle bringen. Der Löschzug Gütersloh übernahm während der Löscharbeiten den Grundschutz für die Stadt.
Ein gemeldeter Zimmerbrand in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bestätigte sich zum Glück nicht. Der Einsatz wurde wieder aufgehoben.
Ein Kleinbrand in einem Keller konnte schnell durch die Berufsfeuerwehr gelöscht werden. Der Löschzug Gütersloh baute die Wasserversorgung auf und stellte einen Sicherheitstrupp unter Atemschutz.