In der Nacht von Montag auf Dienstag löste eine Brandmeldeanlage in einem Industrieunternehmen ohne erkennbaren Grund aus. Ein Tätigwerden der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.
In der Nacht von Montag auf Dienstag löste eine Brandmeldeanlage in einem Industrieunternehmen ohne erkennbaren Grund aus. Ein Tätigwerden der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.
Nach einem Blitzeinschlag in einem Wohnhaus wurde die Drehleiter des Löschzuges Gütersloh als zweite Drehleiter nach Verl angefordert. An der Einsatzstelle mussten die Einsatzkräfte nicht weiter tätig werden.
Die vierte Alarmierung innerhalb von nur 24 Stunden führte den Löschzug Gütersloh zusammen mit der Berufsfeuerwehr zu einem vermeintlichen Gasgeruch. Glücklicherweise bewahrheitete sich diese Vermutung nicht und die Einsatzkräfte konnten wieder einrücken.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es zu einer weiteren Alarmierung:
In einem leerstehendem Gebäude kam es zu einem Brandereignis. Der Löschzug Gütersloh stellte einen Sicherheitstrupp unter Atemschutz. Ein weiterer Trupp kontrollierte das betroffene Gebäude.
Die zweite Alarmierung am Samstagnachmittag fühte die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh und der Berufsfeuerwehr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage. Allerdings konnte rasch Entwarnung gegeben werden, denn es war glücklicherweise zu keinem Brandereignis gekommen.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh nicht mehr ausrücken. Die Berufsfeuerwehr konnte schnell Entwarnung geben.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam es zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einer städtischen Wohnunterkunft. Da ein Feuer bestätigt werden konnte wurde die Drehleiter des Löschzuges Gütersloh nachalarmiert. Vor Ort kam die Drehleiter allerdings nicht zum Einsatz.
Der Löschzug Gütersloh konnte die Einsatzfahrt zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage am Dienstag abbrechen, da die Berufsfeuerwehr schnell Entwarnung gegeben hat.
Am Montagvormittag wurde eine Brandmeldeanlage durch Bauarbeiten ausgelöst. Ein Einsatz der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.