Eine weitere Alarmierung des Löschzuges Gütersloh am Mittwochnachmittag führte zu einem vermeintlichen Brandeinsatz. Angebranntes Essen war Grund für die Alarmierung der Feuerwehr. Der Löschzug Gütersloh musste nicht tätig werden.
Eine weitere Alarmierung des Löschzuges Gütersloh am Mittwochnachmittag führte zu einem vermeintlichen Brandeinsatz. Angebranntes Essen war Grund für die Alarmierung der Feuerwehr. Der Löschzug Gütersloh musste nicht tätig werden.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh am Mittwochvormittag nicht mehr ausrücken, da schnell Entwarnung gegeben werden konnte.
Erneut kam es zur Auslösung einer Brandmeldeanlage in einem Betrieb am Stadtring Nordhorn. Nach der Erkundung wurde festgestellt, dass die Anlage aufgrund eines technischen Defektes ausgelöst hat.
In einem Modehaus kam es am Montagnachmittag zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage. Nach der Erkundung wurde festgestellt, dass Bauarabeiten Grund für die Auslösung waren. Weitere Tätigkeiten des Löschzuges Gütersloh waren somit nicht erforderlich.
Am Samstagnachmittag kam es auf Grund eines technischen Defektes zu einer Auslösung einer Brandmeldeanlage. Der Löschzug Gütersloh musste an der Einsatzstelle nicht weiter tätig werden.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam es aufgrund eines Entstehungsbrandes zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage. Bereits vor Eintreffen der Feuerwehr konnte das Feuer gelöscht werden. Der Löschzug Gütersloh stellte einen Sicherheitstrupp unter Atemschutz und besetzte die Brandmelderzentrale.
Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage musste der Löschzug Gütersloh nicht weiter tätig werden.
Zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh am Sonntagmorgen nicht mehr ausrücken.
Am Montagmorgen löste eine Brandmeldeanlage aufgrund eines technischen Defektes aus.
Ein Brandeinsatz mit vermeintlichen Menschenleben in Gefahr stellte sich am Sonntagabend als angebranntes Essen heraus. Der Löschzug Gütersloh musste an der Einsatzstelle nicht weiter tätig werden.