Die Anfahrt zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage konnten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh am Freitagmorgen abbrechen, da die Berufsfeuerwehr schnell Entwarnung gegeben hat.
Die Anfahrt zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage konnten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh am Freitagmorgen abbrechen, da die Berufsfeuerwehr schnell Entwarnung gegeben hat.
Ein vermeintlicher Gasgeruch konnte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch durch Messungen der Feuerwehr nicht festgestellt werden. Der Löschzug Gütersloh befand sich an der Einsatzstelle in Bereitstellung.
Angebranntes Essen sorgte für eine Verrauchung in einer Wohnung am Ostpreußenweg. Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh kontrollierten angrenzende Wohnungen in dem Gebäude auf weitere Verrauchung.
Am Donnerstagvormittag kam es bei Bauarbeiten zu Beschädigungen einer Gasleitung und damit verbundenen Gasaustritt aus der Leitung. Der Energieversorger konnte die beschädigte Leitung schnell absperren. Tätigkeiten des Löschzuges Gütersloh waren somit nicht erforderlich.
Da die Berufsfeuerwehr in einem anderen Einsatz gebunden war, wurde der Löschzug Gütersloh zu einer vermeintlich hilflosen Person in einer Wohnung alarmiert.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage. Der Löschzug Gütersloh befand sich an der Einsatzstelle in Bereitstellung.
Eine weitere Alarmierung des Löschzuges Gütersloh am Mittwochnachmittag führte zu einem vermeintlichen Brandeinsatz. Angebranntes Essen war Grund für die Alarmierung der Feuerwehr. Der Löschzug Gütersloh musste nicht tätig werden.
Ein Entstehungsbrand konnte durch die ersten Einsatzkräfte schnell gelöscht werden. Der Löschzug Gütersloh stand an der Einsatzstelle in Bereitstellung.
Erneut kam es zur Auslösung einer Brandmeldeanlage in einem Betrieb am Stadtring Nordhorn. Nach der Erkundung wurde festgestellt, dass die Anlage aufgrund eines technischen Defektes ausgelöst hat.
In einem Modehaus kam es am Montagnachmittag zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage. Nach der Erkundung wurde festgestellt, dass Bauarabeiten Grund für die Auslösung waren. Weitere Tätigkeiten des Löschzuges Gütersloh waren somit nicht erforderlich.