Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage musste der Löschzug Gütersloh nicht weiter tätig werden, da die Anlage durch Reinigungsarbeiten ausgelöst wurde.
Bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage musste der Löschzug Gütersloh nicht weiter tätig werden, da die Anlage durch Reinigungsarbeiten ausgelöst wurde.
Am Dienstagmorgen kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem PKW, welcher gegen einen Baum prallte. Der Fahrer wurde schwer verletzt und durch die Einsatzkräfte mit technischem Gerät aus seinem Fahrzeug befreit. Die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh stellten den Brandschutz sicher und sicherten den Verkehr ab.
Am Sonntagabend löste eine Brandmeldeanlage aufgrund von angebranntem Essen aus. Der Löschzug Gütersloh musste an der Einsatzstelle nicht weiter tätig werden.
Eine unklare Rauchentwicklung stellte sich als ein Grillfeuer heraus. Der Löschzug Gütersloh musste somit nicht mehr ausrücken.
Einen Kleinbrand konnten die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr erfolgreich löschen, sodass der Löschzug Gütersloh nicht mehr ausrücken musste.
Am Mittwochabend löste die Brandmeldeanlage in einem Hotel aus. Nach Erkundung wurde kein Auslösegrund festgestellt. Der Löschzug Gütersloh konnte die Einsatzstelle somit wieder schnell verlassen.
Am Dienstagnachmittag löste die Brandmeldeanlage im Theater aus. Nach Erkundung wurde festgestellt, dass diese versehentlich ausgelöst wurde. Tätigkeiten des Löschzuges Gütersloh waren nicht erforderlich.
Am Montagmittag wurde eine Brandmeldeanlage böswillig ausgelöst. Der Löschzug Gütersloh musste somit an der Einsatzstelle nicht weiter tätig werden.
Am frühen Montagmorgen löste eine Brandmeldeanlage aus. Bereits vor Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Entstehungsbrand gelöscht werden.
Der Löschzug Gütersloh befand sich an der Einsatzstelle in Bereitstellung.
Am Freitagabend löste eine Brandmeldeanlage in einem Betrieb aus. Der Löschzug Gütersloh stand an der Einsatzstelle in Bereitstellung und musste nicht weiter tätig werden.