Ein Einsatz des Löschzuges Gütersloh war nicht erforderlich.
Ein Einsatz des Löschzuges Gütersloh war nicht erforderlich.
Erneut sorgte angebranntes Essen für die Alarmierung der Feuerwehr. Auch diesmal mussten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh nicht tätig werden, da die Kräfte der Berufsfeuerwehr keine weitere Unterstützung benötigten.
Angebranntes Essen sorgte für eine Rauchentwicklung in einer Wohnung und somit für einen Einsatz der Feuerwehr.
Da die ersten Kräfte der Berufsfeuerwehr schnell eintrafen und Entwarnung geben konnten, konnten die Einsatzkräfte des Löschzuges Gütersloh die Einsatzfahrt abbrechen.
Da die Berufsfeuerwehr zusammen mit dem Löschzug Avenwedde in einem Einsatz gebunden war, wurde der Löschzug Gütersloh zur Sicherstellung des Grundschutzes der Stadt alarmiert.
Erneut wurde der Löschzug Gütersloh zur Unterstützung des zuständigen Löschzuges Isselhorst alarmiert.
Die Brandmeldeanlage in einem Übergangswohnheim wurde versehentlich durch Wasserdampf ausgelöst.
Ein Einsatz der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.
Auf Grund eines Verkehrsunfalls forderte die Polizei die Feuerwehr zur Unterstützung beim Erstellen eines „Monobildes“ an.
Der Löschzug Gütersloh rückte mit dem LF16/12 zur Unterstützung der Polizei aus.
Am Donnerstagnachmittag wurde der Löschzug Gütersloh zusammen mit der Berufsfeuerwehr zu einem Verkehrsunfall mit einer vermeintlich eingeklemmten Person alarmiert.
Glücklicherweise war keine Person eingeklemmt, sodass die Einsatzkräfte die Anfahrt zur Einsatzstelle abbrechen konnten.